Erfassung ab sofort möglich
Transparenzregister Schweiz: Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und melden
Ab dem 1. Oktober 2026 verpflichtet das Transparenzgesetz Schweizer Gesellschaften, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Unsere Software führt Sie durch die Ermittlung, bereitet die Meldung vor und überwacht jede Frist.
Unsicher, ob Sie betroffen sind? Der Express-Check beantwortet das in vier Fragen.
Zeitplan
Ab sofort
Eigentümerstruktur erfassen, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln und die Meldung vorbereiten.
1. Oktober 2026
Das Gesetz tritt in Kraft. Ab diesem Tag kann die Meldung an das Register des Bundes übermittelt werden.
1 Monat bis 2 Jahre
Die Meldefrist hängt von Rechtsform und Struktur ab. Fristen im Überblick
Management-Tool
Die Software für das Schweizer Transparenzregister
Die Meldung selbst ist schnell erledigt. Die Arbeit davor ist es nicht: herauszufinden, wer bei einer mehrstufigen Beteiligung am Ende der Kette steht, ob die Anteile rechnerisch aufgehen und welche Frist gerade läuft. Genau das übernimmt die Plattform, webbasiert und ohne Installation.
Kontrollkette auflösen
Beteiligte erfassen, die Struktur wird durchgerechnet, bis die meldepflichtigen natürlichen Personen feststehen. Mit juristischen Personen als Zwischenglieder und inklusive Subsidiärfall.
Kapital gegenprüfen
Anteile, Nennwert und Kapitaleinlage werden kontrolliert, bevor daraus eine fehlerhafte Meldung entsteht.
Fristen überwachen
Jede Änderung an den Beteiligungsverhältnissen löst eine neue Frist aus. Die Plattform erinnert Sie, statt Sie auf einen Kalendereintrag zu verlassen.
Freigabe im Vier-Augen-Prinzip
Wer erfasst, muss nicht freigeben. Interne Kontrolle in Gruppen, Mandantenfreigabe im Treuhandverhältnis.
Mandate verwalten
Mandanten sind eine eigene Ebene über den Gesellschaften, mit getrennten Rechten und einem Fristenkalender über das ganze Portfolio.
Lückenloses Protokoll
Jede Meldung und jede Änderung mit Zeitstempel und verantwortlichem Benutzer. Auch Jahre später nachvollziehbar.
Erfassen und ermitteln ab sofort. Übermittelt wird, sobald das Register des Bundes am 1. Oktober 2026 den Betrieb aufnimmt.
Management-Tool öffnenIn 4 Fragen zur Antwort
Der Express-Check
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Unternehmen. Sie erhalten sofort eine Einschätzung samt Frist und nächsten Schritten. Kostenlos und ohne Anmeldung.
Brauchen Sie es genauer? Der ausführliche Check für CHF 49 bestimmt zusätzlich die wirtschaftlich Berechtigten und liefert eine Angaben-Checkliste. Wenn Sie lieber jemanden sprechen: Beratung buchen.
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Meldefristen
Bis wann Sie melden müssen
Die Fristen sind gestaffelt. Massgebend sind die Rechtsform und die Frage, ob Ihre wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister stehen.
| Situation | Frist | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Neugründung | Ein Monat ab Handelsregistereintrag | Wirtschaftlich Berechtigte erstmals ermitteln und melden |
| Bestehende Gesellschaft, alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister | Zwei Jahre | Erfassung bestätigen und melden |
| Bestehende Gesellschaft, übrige Fälle | Drei bis sechs Monate, je nach Rechtsform und Revision | Struktur vollständig erfassen und melden |
| Änderung der Beteiligungsverhältnisse | Ein Monat ab der Änderung | Struktur neu durchrechnen und nachmelden |
Die Meldepflicht entsteht automatisch mit dem Gesetz, nicht erst auf Aufforderung. Eine vorsätzliche Verletzung kann mit einer Busse bis CHF 500'000 geahndet werden, und verantwortlich ist das oberste Leitungsorgan, also der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung. Wer eine verschachtelte Struktur hat, sollte deshalb nicht bis zum Ende der Frist warten: Die Ermittlung scheitert selten am Willen, sondern an Unterlagen, die bei Dritten liegen.
Kurz erklärt
Was ist das TJPG?
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen schafft ein zentrales staatliches Register darüber, wer Schweizer Unternehmen tatsächlich kontrolliert. Bisher waren die Regeln über mehrere Gesetze verstreut; das TJPG bündelt sie und führt eine aktive Meldepflicht ein.
Ziel ist es, Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen zu erschweren und die Schweiz an internationale Standards anzugleichen. Geführt wird das Register vom Bund, konkret vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.
Wichtig: Das Register ist nicht öffentlich. Einsicht haben nur Behörden und bestimmte befugte Stellen, nicht Ihre Konkurrenz oder Ihre Geschäftspartner.
- Wer ist betroffen?AG, GmbH, Genossenschaft und ähnliche juristische Personen sowie gewisse ausländische Einheiten mit Schweiz-Bezug.
- Was ist zu melden?Die natürlichen Personen mit mindestens 25 Prozent der Anteile oder Stimmen oder anderweitiger Kontrolle, sonst das oberste Leitungsorgan.
- Wer hat Zugriff?Nur zuständige Behörden und befugte Stellen. Der Öffentlichkeit ist das Register nicht zugänglich.
- Bis wann?Ab dem 1. Oktober 2026 laufen gestaffelte Fristen von einem Monat bis zu zwei Jahren.
Nach Rechtsform
Was für Ihre Gesellschaft gilt
Die Pflichten unterscheiden sich je nach Rechtsform. Hier finden Sie den Fall, der auf Sie zutrifft.
- AktiengesellschaftAktionäre, Aktienbuch, Fristen
- GmbHGesellschafter und vereinfachtes Verfahren
- HoldingMehrstufige Strukturen und Kontrollkette
- GenossenschaftGenossenschafter und Kontrolle
- ZweigniederlassungAusländische Gesellschaft mit Schweiz-Bezug
- ImmobiliengesellschaftBeteiligungen und Grundeigentum
- SICAV, SICAF, KmGKInvestmentgesellschaften
- EinzelfirmaWann keine Meldepflicht besteht
- Verein und StiftungWarum beide nicht erfasst sind
Für Treuhänder und Anwaltschaft
Dreissig Mandate, nicht dreissig Konten
Wer Mandate betreut, hat das Problem nicht einmal, sondern vielfach: jede Gesellschaft mit eigener Struktur, eigener Frist und eigener Freigabe. Im Management-Tool sind Mandanten eine eigene Ebene über den Gesellschaften, mit Zugriffsrechten pro Mandat und einem gemeinsamen Fristenkalender.
Die Verantwortung für die Meldung bleibt beim Organ des Mandanten. Die Vorbereitung, die Kontrolle und die Übersicht liegen bei Ihnen.
- Mandate getrenntEigene Ebene über den Gesellschaften, mit Rechten pro Mandat.
- Freigabe beim MandantenSie bereiten vor, der Mandant gibt frei, beides ist dokumentiert.
- Fristen über das PortfolioEin Kalender statt dreissig Kalendereinträge.
- Protokoll je GesellschaftNachvollziehbar, auch wenn ein Mandat Jahre später geprüft wird.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Wer muss sich überhaupt eintragen?
Erfasst sind juristische Personen des Schweizer Privatrechts wie AG, GmbH, Genossenschaft sowie Investmentgesellschaften. Dazu kommen ausländische Einheiten mit Schweiz-Bezug, also tatsächliche Verwaltung, Grundeigentum oder eingetragene Zweigniederlassung, und Trustees mit Sitz in der Schweiz. Nicht erfasst sind unter anderem Einzelfirmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen sowie börsenkotierte Gesellschaften.
Was sind wirtschaftlich Berechtigte?
Das sind die natürlichen Personen, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren, in der Regel wer direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent der Anteile oder Stimmen hält oder auf andere Weise bestimmenden Einfluss ausübt. Lässt sich keine solche Person feststellen, gilt das oberste Mitglied des leitenden Organs. Wie das in konkreten Strukturen aussieht, zeigen unsere Fallbeispiele.
Bis wann muss ich melden?
Ab dem 1. Oktober 2026. Neu gegründete Gesellschaften melden innert eines Monats ab Handelsregistereintrag. Bestehende Gesellschaften haben zwei Jahre Zeit, wenn alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister stehen, sonst drei bis sechs Monate je nach Rechtsform und Revision. Spätere Änderungen sind jeweils innert eines Monats nachzuführen.
Was kostet das Management-Tool?
Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Seite zum Management-Tool. Der Express-Check ist kostenlos, der ausführliche Check kostet CHF 49.
Kann ich die Meldung schon jetzt vorbereiten?
Ja. Sie können Ihre Gesellschaft und die Beteiligten ab sofort im Management-Tool erfassen und die wirtschaftlich Berechtigten ermitteln lassen. Übermittelt werden kann die Meldung, sobald das Register des Bundes am 1. Oktober 2026 den Betrieb aufnimmt.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Die Meldepflicht entsteht automatisch mit dem Gesetz, nicht erst auf Aufforderung. Eine vorsätzliche Verletzung kann mit einer Busse bis CHF 500'000 bestraft werden. Verantwortlich ist das oberste Leitungsorgan, etwa der Verwaltungsrat.
Ist das Register öffentlich einsehbar?
Nein. Das Transparenzregister ist nicht öffentlich. Zugriff haben nur zuständige Behörden sowie bestimmte befugte Stellen, etwa Finanzintermediäre im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten.
Fangen Sie mit der Erfassung an
Struktur erfassen, wirtschaftlich Berechtigte ermitteln lassen, Meldung vorbereiten. Ab dem 1. Oktober 2026 geht sie raus.
Fragen zu Ihrer Struktur? Kontakt aufnehmen oder Beratung buchen.